„Oma Irmela kämpft gegen Nazis in Deutschland“

„Oma Irmela“, eine Aktivistin, wurde wegen ihrer Taten mit einer Geldstrafe von 1.000 Euro bestraft.

Aber was hat sie überhaupt getan?

Sie befreite Straßenschilder, Litfaßsäulen u.a. von Nazistickern und übermalte schmierige Hakenkreuze oder rechtsextremistische Sprüche, die an Wänden zu sehen waren. Meist malte sie Herzen über Hakenkreuze um zu zeigen, dass man die Vielfältigkeit der Menschen, also egal welche Hautfarbe, Nationalität oder Sexualität, akzeptieren und tolerieren soll. Man solle lieben, statt Hass zu verbreiten, sagt sie.

Aber aufgrund ihres Handelns wurde sie vom Staat (der Polizei) als Sachbeschädiger (nach STGB Paragraph 303) abgestempelt und dementsprechend zu der Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt.

 

Zwar ist es nicht gut, das Eigentum anderer zu beschmutzen, aber kann man es wirklich als solche bezeichnen, wenn eine alte Dame ein Herz über ein Hakenkreuz malt?

Ethisch gesehen nicht, denke ich! Zudem entfernt sie verfassungsfeindliche Symbole (Nazisticker), was nicht strafbar ist. Lediglich mit dem Übermalen der Hakenkreuze macht sie sich strafbar. Selbst wenn man ein Poster über ein Hakenkreuz drüber klebt, welches mit einer nicht beschädigenden Substanz an der Wand haftet, gilt dies als Sachbeschädigung.

Aus diesem Grund bin ich der Auffassung, dass die Strafe in diesem Fall unberechtigt ist. Die Regelung des STGB vermittelt die Auffassung des deutschen Staates, dass ein übermaltes Herz mit einem Hakenkreuz gleichgesetzt wird, was ich dreist finde.

 Die alte Dame handelte zudem nur aus der Not heraus, denn wenn die Polizei gegen die Hakenkreuze vorgehen würde, dann hätte sich auch „Oma Irmela“ nicht gezwungen gefühlt, die Hakenkreuze zu überdecken oder gar zu beseitigen. Das was sie tut, ist eine Art Hilfeschrei, aber der Staat erhört sie nicht.

Der Staat sollte gegen das vorgehen, was „Oma Irmela“ versucht zu bekämpfen. Aber nein, eine alte Dame, die versucht, die Welt noch etwas zu verbessern, wird dafür bestraft.

Sicherlich ist es rechtlich gesehen von „Oma Irmela“ eher von Nachteil, wenn sie Sachbeschädigung mit Sachbeschädigung bekämpft. Dadurch lässt sie sich auf das Niveau der der Nazis herab, aber gerade deshalb, weil sie sich nicht für den einfachen Weg entscheidet, sondern wirklich AKTIV kämpft erlangt sie die Aufmerksamkeit die sie benötigt um ihre Botschaft zu verbreiten.

 

Abschließend kann ich nur sagen, dass ich in diesem Fall enttäuscht von unserem Rechtsstaat bin. Wenn der Staat wirklich der Meinung ist, dass „Oma Irmela“ etwas Schlechtes tut, dann

sollten sie einerseits ihr STGB ändern und andererseits sollten sie gegen die Menschen vorgehen, die rechtsextremistische Symbole an die Wände Deutschlands malen.

Menschen, die sich mit rechtsextremistischen Symbolen oder Sprüchen identifizieren, sind das wirkliche Problem unserer Gesellschaft.

 

Johanna Flieger (10A)

 

Was ist eure Meinung dazu? Schreibt uns gerne einen Kommentar.

Uns würde es sehr interessieren, wie ihr mit „Oma Irmelas Vandalismus“ umgegangen wärt.

Eure Redaktion

 

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